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Regesta of the Landgraves of Hesse
1492 Mai 6
Kurt Gebur erhalten eine Wiese
Regest-Nr. 6538
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 101, Bl. 65v. Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 847 Nr. 2197. - Regestum
- Landgraf Wilhelm III. verleiht Kurt Gebur und seiner Frau Else die Wiese genannt der Tromes tiech zwischen Heringen und Lengers (Lengerich) gelegen, die vormals Hans Neumann (Nüwe-) innehatte, als Erblehen, wofür sie jährlich zu Michaelis einen Zins von 1/2 fl. bei Zinsbuße nach Friedewald liefern müssen. Wenn der Landgraf oder seine Erben aus dieser Wiese (wieder) einen Teich machen wollen, soll diese Leihe ungültig sein.
Siegel des Ausstellers.
Am sontage Misericordia domini a. d. 1492. - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Gebur, Kurt · Gebur, Else, Frau des Kurt · Neumann, Hans
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Other Places
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Keywords
Lehen · Erblehen · Wiesen · Teichbaue · Flurnamen · Wiesen, Umwandeln zum Teich · Zahltermine · Zinsen · Zinsbußen · Teiche
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6538 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6538> (Stand: 04.05.2026)

