Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.

Regesta of the Landgraves of Hesse

1492 März 17

Philipp von Dernbach verkauft sein Kirchhainer Burglehen

Regest-Nr. 6535

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 98, Bl. 64.
Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 846 Nr. 2194.
Regestum
Landgraf Wilhelm III. stimmt zu, daß Philipp von Dernbach dem Marburger Ehepaar Daniel und Else zum Schwan 2 fl. seines Kirchhainer Burglehens auf dem Werfloh für 40 fl. verkauft, die Lehen des Landgrafen sind. Philipp muß das Lehen auch während der Versetzung weiter vermannen, während sich Daniel und Else seiner bedienen sollen, bis ihnen die 40 fl. zurückerstattet sind. Löst Philipp das Lehen binnen sechs Jahren nicht wieder ein, erhält der Landgraf das Recht der Einlösung.
Siegel des Ausstellers.
Am sambstage noch Invocavit a. d. 1492.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Dernbach, Philipp von · Schwan, Daniel zum · Schwan, Else zum, Frau des Daniel

Other Places

Marburg · Kirchhain, Burg · Kirchhain, Werfloh

Keywords

Lehen, Weitergabe von · Ehepaare · Burglehen · Verkäufe · Pfandschaften · Wiederkaufsrechte

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 6535 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6535> (Stand: 30.05.2026)