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Regesta of the Landgraves of Hesse
1491 Juni 21
Wilhelm III. überträgt die Abmachungen bezüglich Herschbachs
Regest-Nr. 6512
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 74, Bl. 46v. Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 2, S. 837 Nr. 2171. - Regestum
- Landgraf Wilhelm III. bekundet, daß er seinem Rat Eberhard von Sayn, Grafen zu Wittgenstein und Herrn zu Homberg, das Schloß Herschbach amtsweise übertragen hat. In der Verpfändung dieses Schlosses durch den von Isenburg an den Landgrafen ist ausgemacht, daß dieser 400 fl. an Herschbach verbauen darf, was Landgraf Wilhelm nunmehr dem Grafen Eberhard zugesteht. Bei der Ablösung von Herschbach wird er ihm die nachgewiesenen Baukosten mitsamt der Hauptsumme von 2000 fl. zurückerstatten.
Siegel des Ausstellers.
Am tage sancti Albani martiris a. d. 1491. - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Sayn-Wittgenstein, Grafen, Eberhard · Isenburg, Grafen
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Other Places
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Keywords
Räte · Instandhaltungsverpflichtungen · Grafen · Baukosten, Erstatten von · Burgen · Schlösser · Pfandschaften · Pfandschaften, Auslösen von
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6512 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6512> (Stand: 14.05.2026)

