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Regesta of the Landgraves of Hesse

1491 Juni 21

Wilhelm III. überträgt die Abmachungen bezüglich Herschbachs

Regest-Nr. 6512

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 74, Bl. 46v.
Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 2, S. 837 Nr. 2171.
Regestum
Landgraf Wilhelm III. bekundet, daß er seinem Rat Eberhard von Sayn, Grafen zu Wittgenstein und Herrn zu Homberg, das Schloß Herschbach amtsweise übertragen hat. In der Verpfändung dieses Schlosses durch den von Isenburg an den Landgrafen ist ausgemacht, daß dieser 400 fl. an Herschbach verbauen darf, was Landgraf Wilhelm nunmehr dem Grafen Eberhard zugesteht. Bei der Ablösung von Herschbach wird er ihm die nachgewiesenen Baukosten mitsamt der Hauptsumme von 2000 fl. zurückerstatten.
Siegel des Ausstellers.
Am tage sancti Albani martiris a. d. 1491.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Sayn-Wittgenstein, Grafen, Eberhard · Isenburg, Grafen

Other Places

Wittgenstein, Grafen · Homberg, Herren · Herschbach, Burg

Keywords

Räte · Instandhaltungsverpflichtungen · Grafen · Baukosten, Erstatten von · Burgen · Schlösser · Pfandschaften · Pfandschaften, Auslösen von

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 6512 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6512> (Stand: 14.05.2026)