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Regesta of the Landgraves of Hesse

1497 September 25

Wilhelm III. befreit Güter der St. Albanskirche in Mainz von allen Diensten

Regest-Nr. 6338

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 15, Nr. 94, Bl. 71.
Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 708 Nr. 1878.
Regestum
Landgraf Wilhelm [III.] bekundet, daß ihm herkömmlich Gerechtigkeiten an den Höfen und Gütern der Propstei der St. Albanskirche bei Mainz zustehen, wenn er in Heeresnot gerät oder wegen anderer Geschäfte die Dienste derer von Trebur bedarf. Alsdann müssen die Hofleute der Propstei von den Propsteigütern daselbst den dritten Teil davon leisten und auch sonst bei allen gemeinen Diensten mit denen von Trebur zu fahren schuldig sein. Aus besonderer Freundschaft zu dem gegenwärtigen Mainzer Dompropst und Propst zu St. Alban, seinem lieben Schwager, Pfalzgraf Philipp bei Rhein, hat er die genannten Güter, solange Philipp Propst zu St. Alban ist, von allen Diensten befreit. Nach ihm sollen diese Güter wieder dienstpflichtig sein.
Sekret des Ausstellers.
Mondags nach Mauricii a. etc. 97.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Pfalz, Kurfürsten, Philipp der Aufrichtige

Other Places

Mainz, St. Albanskirche · Pfalz, Pfalzgrafen

Keywords

Gerechtigkeiten · Kirchen, St. Alban · Heeresnot · Höfe · Güter · Hofleute · Pröpste · Propsteigüter · Dienste · Dompröpste · Schwäger · Pfalzgrafen · Dienste, Befreien von

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 6338 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6338> (Stand: 04.05.2026)