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Regesta of the Landgraves of Hesse

1497 Juli 18

Schadlosbrief für Marburg

Regest-Nr. 6312

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 15, Nr. 83, Bl. 61v.
Prints: Küch, Rechtsgeschichte Marburg 1, Nr. 157.
Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 704 Nr. 1867; Zimmermann, Zentralverwaltung Oberhessens, S. 361.
Regestum
Landgraf Wilhelm [III.] verspricht Bürgermeister, Rat und ganzer Gemeinde zu Marburg, die sich auf sein Begehren gegenüber Konrad und Anna von Eschwege für 600 fl. Kapital mit je 36 fl. Jahresgülte verschrieben und selbst schuldig gemacht haben, für alle ihnen daraus erwachsenden Nachteile Schadloshaltung. Er wird die Gülte, ohne sie zu beanspruchen, selbst entrichten.
Siegel des Ausstellers.
Dinstags nach Allexii a. etc. 97.
Anschließend die Notiz, daß die von Gießen und Grünberg gleiche Schadlosbriefe erhalten haben.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Eschwege, Kurt von · Eschwege, Anna von, Frau des Kurt

Other Places

Marburg · Grünberg · Gießen

Keywords

Bürgermeister · Räte · Gemeinden · Darlehen · Schulden · Selbstschuldner · Gülten, jährliche · Jahresgülten · Schadlosbriefe · Schadlosbriefe

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 6312 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6312> (Stand: 02.06.2026)