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Regesta of the Landgraves of Hesse
1496 Oktober 1
Wilhelm III. und die Stadt Nidda verkaufen eine Gülte an Asmus Döring
Regest-Nr. 6282
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 15, Nr. 49, Bl. 35v. Prints: Mitt OhGV NF 3, Nr. 9. Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 693 Nr. 1833; Zimmermann, Zentralverwaltung Oberhessens, S. 361. - Regestum
- Landgraf Wilhelm [III.] und Bürgermeister, Rat und Gemeinde zu Nidda verkaufen zum Nutzen ihrer Stadt Asmus Döring eine Gülte von 30 fl., die je zur Hälfte auf Mai 1 und September 29 aus Gütern, Gülten, Renten, Nutzungen und Gefällen der Stadt Nidda zu entrichten ist. Der Verkaufspreis betrug 600 fl., die Asmus Döring bar bezahlt hat. Die Gülte ist vom landgräflichen Rentmeister zu Nidda zu den genannten Zeiten oder innerhalb der darauffolgenden 14 Tage auf Kosten der Ausstellers in Friedberg oder in Lindheim zu entrichten. Die Gülte ist mit vierteljährlicher Kündigung zu den beiden Zahlungsterminen für 600 fl. wiederkäuflich, die ebenfalls in Friedberg oder Lindheim ausbezahlt werden müssen.
Siegel des Ausstellers und der Stadt Nidda.
Uff sonnabint nach sant Michels tag a. d. etc. 96. - References
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Other Persons
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Other Places
Nidda, Bürgermeister · Nidda, Gemeinde · Friedberg · Lindheim
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Keywords
Bürgermeister · Räte · Gemeinden · Städte · Gülten · Verkäufe · Güter · Renten · Nutzungsrechte · Gefälle · Rentmeister · Kündigungsfristen · Zahltermine · Wiederkaufsrechte
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6282 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6282> (Stand: 21.05.2026)

