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Regesta of the Landgraves of Hesse

1496 Juni 20

Verwandte eines Mörders können dessen Gut wieder einlösen

Regest-Nr. 6231

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 15, Nr. 4, Bl. 2v.
Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 2, S. 679. Nr. 1788.
Regestum
[Marburg]. - Landgraf Wilhelm III. bekundet, daß vormals Ruprecht Scheffer von Berstadt Hermann Petzenhentzen Sohn getötet hat und daher dem Landgrafen mit allen Gütern kraft Urteils verfallen war. Auf Bitte von Ruprechts Frau und ihren Kindern, die Leibeigene des Landgrafen sind, und des Vaters der Frau, Kurt Gewende, hat der Landgraf sich mit ihnen dahin verglichen, daß sie diese Güter für 300 fl., für die sie jährlich zu Martini 15 fl. Rente nach Nidda zahlen müssen, wieder einlösen können.
Siegel des Ausstellers.
Marburg montags nach sant Vits tag 1496.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Scheffer, Ruprecht, aus Berstedt · Petzenhentzen, Hermann · Gewende, Kurt, Schwiegervater des Ruprecht Scheffer

Other Places

Berstedt · Nidda · Marburg

Keywords

Mörder · Söhne · Schwiegerväter · Verwandte · Leibeigene, landgräfliche · Strafen, für Mord · Mord, Strafe für · Verbrechen · Vergleiche · Renten · Güter, Einlösen von · Güter, Verfall von

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 6231 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6231> (Stand: 24.05.2026)