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Regesta of the Landgraves of Hesse

1494 Mai 21

Wilhelm III. lässt Steine für den Bau in Rüsselsheim brechen

Regest-Nr. 5651

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 37a/6 (Provenienz: Darmstadt, Landschreiber). Mit Titelkopf, Außenadresse und Verschlußsiegel. Wasserzeichen: Krone mit Kreuz an langer Stange (beschnitten).
Regesta: Demandt, Schriftgut 3, S. 281 Nr. 2617.
Regestum
[Marburg]. - Landgraf Wilhelm [III.] der Junge befiehlt dem Landschreiber zu Darmstadt und dem Kellner zu Rüsselsheim, daß sie für das Brechen der Steine und die Beschaffung des zum Bau in Rüsselsheim sonst Notwendigen keine Kosten oder Mühen scheuen, auch für einen Aufseher in der Steinkaute sorgen, der darauf achtet, daß fleißig und gut gebrochen und gearbeitet wird und überhaupt nichts versäumen, was für das Unternehmen förderlich ist.
Marpurg am mitwochen noch dem helgen Pengstage a. etc. 94.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.

Other Places

Rüsselsheim · Darmstadt, Landschreiber · Rüsselsheim, Kellner

Keywords

Landschreiber · Kellner · Steinbrücken · Steinbauten · Baumaterialien · Neubauten · Aufseher · Steinbrüche, Aufseher in · Handwerker · Landgrafenitinerar

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Schriftgut 3

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 5651 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/5651> (Stand: 12.05.2026)