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Regesta of the Landgraves of Hesse
1500 März 30
Wilhelm II. erhält ein Manngeld aus dem Zoll zu Bonn
Regest-Nr. 5125
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 290, Bl. 294. Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 646 Nr. 1692. - Regestum
- Landgraf Wilhelm [II.] bekundet, daß Erzbischof Hermann von Köln dem +Landgraf Wilhelm (III.) zu Weihnachten (uff das heyligen hochczyt Christmessen) 1498 300 fl. Manngeld vom Zoll zu Bonn schuldet, das nunmehr ihm, dem Aussteller, als rechtem Erben zusteht. Er quittiert über den Empfang des für jenen Termin fälligen Betrages und siegelt mit seinem Sekret.
1500 montags nach dem sontag Letare. - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Köln, Erzbischöfe, Hermann IV. von Hessen · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.
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Other Places
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Keywords
Erzbischöfe · Zölle · Manngelder · Erben, rechtmäßige · Quittungen
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.1
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 5125 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/5125> (Stand: 04.05.2026)

