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Regesta of the Landgraves of Hesse
1500 Juli 18
Hans Tannenberg wird landgräflicher Diener
Regest-Nr. 4958
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 88, Bl. 84. Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 578 Nr. 1490. - Regestum
- [Marburg]. - Landgraf Wilhelm II. nimmt Hans Tannenberg auf Lebenszeit zu seinem Diener an. Er soll sich wohlberitten mit Harnisch gerüstet halten und dem Landgrafen gegen jedermann dienen, ausgenommen Herzog Heinrich von Braunschweig-Lüneburg d.Ä. Er erhält jährlich 16 fl. aus der Kammer, Sommerhofkleidung und, wenn er zum landgräflichen Dienst erfordert wird, Futter und Mahl, Nagel und Eisen, sowie Ersatz seines reisigen Schadens.
Sekret des Ausstellers. -
Datum Wording
Marburg am sambstage nach divisionis apostolorum a. d. 1500.
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Further Information
Der Revers des Hans Tannenberg vom gleichen Tag unter ID 14980.
- References
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Place of Issue
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Granter
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Recipient
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Name of Seal's Owner
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Other Persons
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Other Places
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Keywords
Diener, landgräfliche · Harnische · Bewaffnung · Herzöge · Kammern · Besoldungen · Hofkleidung · Sommerhofkleidung · Dienste, landgräfliche · Futter · Kost · Nägel · Eisen · Schäden, reisige · Schadensersatzleistungen
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.1
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 4958 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/4958> (Stand: 21.05.2026)

