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Regesta of the Landgraves of Hesse

1485 Juni 29

Landgräfin Mechthild bestätigt den Tausch ihrer Morgengabe

Regest-Nr. 4664

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 11, Nr. 114, Bl. 278.
Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 523, Nr. 1308.
Regestum
[Rotenburg. -] Landgräfin Mechthild geb. von Württemberg und Mömpelgard bekundet, daß sie dem Tausch mit ihrem ältesten Sohn Landgraf Wilhelm [I.] dem Älteren von Hessen zustimmt, demgemäß sie Niedenstein, das zu ihrer Morgengabe gehörte, zurückgibt und dafür Rengshausen erhält. Da Rengshausen einen höheren Ertrag einbringt als Niedenstein, sie aber in keiner Weise gesonnen ist, ihren ältesten Sohn zu benachteiligen, verzichtet sie darauf, daß er wie bisher verpflichtet sein soll, die aus ihren Gerichten Rotenburg und Felsberg verschriebenen 40 Pfd. einzulösen.
Siegel der Ausstellerin.
Rotenburg1485 uf mitwochen sanct Peters und Pauls tag der heiligen aposteln tag.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Mechthild, Frau Ludwigs II., geb. Gräfin von Württemberg · Hessen, Landgrafen, Wilhelm I.

Other Places

Württemberg, Herzöge · Niedenstein · Rengshausen · Rotenburg, Gerichte · Felsberg · Rotenburg

Keywords

Morgengaben · Land, Tausch von · Erträge, höhere · Gerichte · Einkünfte

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.1

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 4664 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/4664> (Stand: 13.05.2026)