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Regesta of the Landgraves of Hesse
1491 April 4
Gottfried von Wenings soll dem Knecht von Caldern freie Kost gewähren
Regest-Nr. 4508
- Tradition
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Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 36/5b (Provenienz: Butzbach, Kellner). Mit Titelkopf, Außenadresse und Verschlußsiegel. Regesta: Demandt, Schriftgut 2, S. 535 Nr. 1933. - Regestum
- [Marburg]. - Landgraf Wilhelm [III.] d. J. befiehlt seinem Butzbacher Kellner Gottfried von Wenings dem Knecht und den Wagenpferden von Caldern auf der Hin- und Rückfahrt Futter und Mahl zu geben.
Marpurg uf Montag in den Oisterfiertagen a. etc. 91. - References
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Other Persons
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Other Places
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Keywords
Befehle, landgräfliche · Knechte · Kellner · Wagenpferde · Unterkünfte, freie · Verpflegung · Futter · Landgrafenitinerar
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Schriftgut 2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 4508 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/4508> (Stand: 02.06.2026)

