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Regesta of the Landgraves of Hesse

1476 März 2

Die Brüder von Boyneburg bestätigen den Erhalt ihres Solds

Regest-Nr. 3860

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 3/4 (Provenienz: Marburg, Kammerschreiber). Mit rückseitig aufgedrücktem Siegel. Der letzte Satz ist nachgetragen.
Regesta: Demandt, Schriftgut 2, S. 127, Nr. 1174.
Regestum
Die Brüder Heimbrod und Hans von Boyneburg, die von Landgraf Heinrich [III.] nach Neuß beordert waren und dort eine Zeitlang vom Herzog von Burgund belagert worden sind, quittieren über den ihnen zustehenden Sold.
Es siegelt Reinhard von Boyneburg, Amtmann zu Kassel, ihr Vetter.
Uff sonnabint nach dem aschermitwochen 1476.
Die drei Pferde, die Hans in Neuß eingebüßt hat und die dort gegessen worden sind, hat ihm der Landgraf vergütet, worüber er quittiert.
References

Other Persons

Boyneburg, Heimbrod von, gen. Hohenstein · Boyneburg, Hans [II.] von · Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Burgund, Herzöge, Karl der Kühne · Boyneburg, Reinhard d.Ä. von

Other Places

Neuß · Burgund, Herzöge · Kassel, Amtmänner

Keywords

Brüder · Verwandte · Vettern · Kriegsdienste · Aufgebote, landgräfliche · Belagerungen · Quittungen · Sold · Pferdeschäden · Pferde, Essen von · Schadensersatzleistungen

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Schriftgut 2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 3860 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/3860> (Stand: 07.05.2026)