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Regesta of the Landgraves of Hesse
1476 März 2
Die Brüder von Boyneburg bestätigen den Erhalt ihres Solds
Regest-Nr. 3860
- Tradition
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Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 3/4 (Provenienz: Marburg, Kammerschreiber). Mit rückseitig aufgedrücktem Siegel. Der letzte Satz ist nachgetragen. Regesta: Demandt, Schriftgut 2, S. 127, Nr. 1174. - Regestum
- Die Brüder Heimbrod und Hans von Boyneburg, die von Landgraf Heinrich [III.] nach Neuß beordert waren und dort eine Zeitlang vom Herzog von Burgund belagert worden sind, quittieren über den ihnen zustehenden Sold.
Es siegelt Reinhard von Boyneburg, Amtmann zu Kassel, ihr Vetter.
Uff sonnabint nach dem aschermitwochen 1476.
Die drei Pferde, die Hans in Neuß eingebüßt hat und die dort gegessen worden sind, hat ihm der Landgraf vergütet, worüber er quittiert. - References
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Other Persons
Boyneburg, Heimbrod von, gen. Hohenstein · Boyneburg, Hans [II.] von · Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Burgund, Herzöge, Karl der Kühne · Boyneburg, Reinhard d.Ä. von
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Other Places
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Keywords
Brüder · Verwandte · Vettern · Kriegsdienste · Aufgebote, landgräfliche · Belagerungen · Quittungen · Sold · Pferdeschäden · Pferde, Essen von · Schadensersatzleistungen
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Schriftgut 2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 3860 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/3860> (Stand: 07.05.2026)

