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Regesta of the Landgraves of Hesse
1473 April 25
Die Brüder Wolf quittieren den Erhalt ihres Lohnes
Regest-Nr. 3694
- Tradition
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Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 12/1 (Provenienz: Kassel, Kammerschreiber). Mit aufgedrücktem Siegel, das im Schild eine geöffnete Schere zeigt. Regesta: Demandt, Schriftgut 2, S. 75 Nr. 1085. - Regestum
- Die Brüder Hans und Klaus Wolf, Weinmeister zu Kassel, die eine Zeitlang Weinmeister des + Landgraf Ludwig [II.] gewesen sind, wofür ihnen dieser einen jährlichen Lohn zu geben versprochen hatte, bekunden, daß sie durch die Kasseler Räte und Amtleute bezahlt worden sind.
Es siegelt der Kasseler Schultheiß Henne Schneider.
Uff sontagk Quasimodogeniti 1473. - References
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Other Persons
Wolf, Hans · Wolf, Klaus · Hessen, Landgrafen, Ludwig II. · Schneider, Henne, Schultheiß in Kassel
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Other Places
Kassel, Kammerschreiber · Kassel, Weinmeister · Kassel, Räte · Kassel, Schultheiße · Kassel, Amtmänner
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Keywords
Weinmeister · Besoldungen · Lohn, jährlicher · Quittungen · Räte · Amtmänner · Schultheiße · Lohn, Auszahlung von
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Schriftgut 2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 3694 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/3694> (Stand: 08.05.2026)

