Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.

Regesta of the Landgraves of Hesse

1473 April 25

Die Brüder Wolf quittieren den Erhalt ihres Lohnes

Regest-Nr. 3694

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 12/1 (Provenienz: Kassel, Kammerschreiber). Mit aufgedrücktem Siegel, das im Schild eine geöffnete Schere zeigt.
Regesta: Demandt, Schriftgut 2, S. 75 Nr. 1085.
Regestum
Die Brüder Hans und Klaus Wolf, Weinmeister zu Kassel, die eine Zeitlang Weinmeister des + Landgraf Ludwig [II.] gewesen sind, wofür ihnen dieser einen jährlichen Lohn zu geben versprochen hatte, bekunden, daß sie durch die Kasseler Räte und Amtleute bezahlt worden sind.
Es siegelt der Kasseler Schultheiß Henne Schneider.
Uff sontagk Quasimodogeniti 1473.
References

Other Persons

Wolf, Hans · Wolf, Klaus · Hessen, Landgrafen, Ludwig II. · Schneider, Henne, Schultheiß in Kassel

Other Places

Kassel, Kammerschreiber · Kassel, Weinmeister · Kassel, Räte · Kassel, Schultheiße · Kassel, Amtmänner

Keywords

Weinmeister · Besoldungen · Lohn, jährlicher · Quittungen · Räte · Amtmänner · Schultheiße · Lohn, Auszahlung von

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Schriftgut 2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 3694 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/3694> (Stand: 08.05.2026)