Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.

Regesta of the Landgraves of Hesse

1372

Verpfändung der Ämter Trendelburg und Immenhausen und des Reinhardswalds

Regest-Nr. 3332

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Regesta: Wenck, Hessische Landesgeschichte 2, UB S. 444, Nr. 415 Anm.
Regestum
Kurt und Burkhard von Schönenberg bekennen in dem Jahr, daß ihnen Landgraf Heinrich [II.] zu Hessen und Juncker Hermann [II.] sein Vetter ihre Ämter zu Trendelburg und Immenhausen, und den Reinhardswald dazu, befohlen habe, also daß sie ihnen zu ihren Kriegen 50 Mann guter Leute, gewappnet mit Hauben, halten sollen; mit Vorbehalt der Wiederlösung.
References

Other Persons

Schöneberg, Konrad [II.] von · Schöneberg, Burkhard von · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Hessen, Landgrafen, Hermann II.

Other Places

Trendelburg, Amt · Immenhausen, Amt · Reinhardswald

Keywords

Ämter · Wälder · Kriege · Bewaffnung · Gewappnete · Hauben · Rüstungen

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Wenck, Hessische Landesgeschichte 2, UB

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 3332 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/3332> (Stand: 28.05.2026)