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Regesta of the Landgraves of Hesse
1372
Verpfändung der Ämter Trendelburg und Immenhausen und des Reinhardswalds
Regest-Nr. 3332
- Tradition
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Regesta: Wenck, Hessische Landesgeschichte 2, UB S. 444, Nr. 415 Anm. - Regestum
- Kurt und Burkhard von Schönenberg bekennen in dem Jahr, daß ihnen Landgraf Heinrich [II.] zu Hessen und Juncker Hermann [II.] sein Vetter ihre Ämter zu Trendelburg und Immenhausen, und den Reinhardswald dazu, befohlen habe, also daß sie ihnen zu ihren Kriegen 50 Mann guter Leute, gewappnet mit Hauben, halten sollen; mit Vorbehalt der Wiederlösung.
- References
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Other Persons
Schöneberg, Konrad [II.] von · Schöneberg, Burkhard von · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Hessen, Landgrafen, Hermann II.
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Other Places
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Keywords
Ämter · Wälder · Kriege · Bewaffnung · Gewappnete · Hauben · Rüstungen
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Wenck, Hessische Landesgeschichte 2, UB
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 3332 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/3332> (Stand: 28.05.2026)

