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Regesta of the Landgraves of Hesse
1413 September 19
Ludwig I. bestätigt die Freiheiten für Lichtenau
Regest-Nr. 2893
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 354, Bl. 95. Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 275 Nr. 728. - Regestum
- Landgraf Ludwig [I.] versichert Bürgermeister, Schöffen, Rat und Gemeinde zu Lichtenau bei allen Gnaden, Freiheiten, Rechten und Herkommen, die sie von den Landgrafen Heinrich [II.] und Hermann [II.] hergebracht haben, zu erhalten und erlaubt ihnen, den Wochenmarkt, den sie bisher montags gehalten haben, am Sonntag zu halten mit all den Freiheiten, die auch in anderen landgräflichen Schlössern üblich sind.
1413 feria tercia post festum exaltacionis sancte crucis. - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Hessen, Landgrafen, Hermann II. · Hessen, Landgrafen, Heinrich II.
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Other Places
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Keywords
Bürgermeister · Schöffen · Räte · Gemeinden · Gnaden · Freiheiten, Bestätigen von · Rechte · Herkommen · Wochenmärkte · Märkte · Markttage · Burgen · Schlösser
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.1
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 2893 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/2893> (Stand: 09.05.2026)

