Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesta of the Landgraves of Hesse

(kurz nach 1450)

Belehnung Hermann Riedesels

Regest-Nr. 2298

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 3, Nr. 11, Bl. 15.
Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 146, Nr. 237; Riedesel zu Eisenbach 2, S. 212 Nr. 767.
Regestum
Landgraf Ludwig [I.] belehnt seinen Erbmarschall Hermann Riedesel und Heimlichen und dessen Söhne Hermann, Kaspar und Georg mit 12 fl. jährlich zu Martini vom Zoll zu Gemünden an der Straße als Mannlehen, das mit 120 fl. ablösbar ist und dann entsprechend wiederbelegt werden muß.
Da es sich um ein ursprünglich Ziegenhainisches Mannlehen handelt und der Aussteller Landgraf Ludwig [I.] ist, [muß die Urkunde kurz nach 1450 ausgestellt worden sein].
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Riedesel zu Eisenbach, Hermann II. · Riedesel zu Eisenbach, Hermann III. · Riedesel, Kaspar · Riedesel zu Eisenbach, Georg I.

Other Places

Gemünden, Zoll an der Straße

Keywords

Mannlehen · Erbmarschälle · Söhne · Zölle · Pfänder, Auslösen von

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.1

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 2298 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/2298> (Stand: 30.05.2026)