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Regesta of the Landgraves of Hesse
1404 Juni 2
Freikauf des Henne von Wehren aus dem Gefängnis
Regest-Nr. 2045
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 2, Nr. 13, Bl. 12-13. Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, Nr. 191, S. 134. - Regestum
- Henne von Wehren bekundet, daß er sich aus dem Gefängnis Landgraf Hermanns mit 500 fl. freigekauft hat und ihm dafür seinen Anteil an Dorf und Gericht Riede, das seine Eltern von der Herrschaft Hessen gegen Venne und das Gericht Karlskirchen eingetauscht hatten, übereignet hat. Es war bisher landgräfliches Lehen. Hennes Sohn Thiele stimmt zu, und beide verbürgen sich, daß Hennes noch unmündige Söhne Henne und Hermann, wenn sie 14 Jahre alt sind, auch zustimmen.
Siegel Hennes und Thieles, Adolfs von Wildungen und Wolmeringhausens des kunen.
D. 1404 feria secunda proxima post festum corporis Christi. - References
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Other Persons
Wehren, Henne [I.] von · Hessen, Landgrafen, Hermann II. · Wehren, Thiele [II.] von · Wehren, Henne [II.] von · Wehren, Hermann von · Wildungen, Adolf von · Wolmeringhausen
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Other Places
Riede, Dorf · Riede, Gerichte · Venne · Karlskirchen, Gerichte
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Keywords
Gefängnisse · Freikauf aus dem Gefängnis · Dörfer · Gerichte · Lehen · Mündigkeit
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 2045 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/2045> (Stand: 07.05.2026)

