Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesta of the Landgraves of Hesse

1384 März 2

Vergleich zwischen den von Heringen und Hermann II.

Regest-Nr. 1679

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Quittungen. Pergament mit den 3 Siegeln, von denen in allen 3 Fällen die Vorderseite mit dem Siegelbild abgelöst worden ist. - Rückvermerk des 14. Jhs.: Heringen brief qwitancz..
Regesta: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 287, S. 219/221.
Regestum
Die Brüder Fritz und Heinrich und ihr Vetter Hermann, alle von Heringen, bekunden, das sie mit Landgraf Hermann [II.] wegen ihrer Forderungen nach Ersatz aller Pferde, rückständigen Gülten, Schäden, Leistungen und Verluste, um die sie ihn bis zum heutigen Tage angesprochen haben, gütlich verglichen und bezahlt worden sind.
Siegel der 3 Aussteller.
1384 feria quarta proxima post dominicam Invocavit.
References

Other Persons

Heringen, Friedrich [II.] von · Heringen, Heinrich [II.] von · Heringen, Hermann von · Hessen, Landgrafen, Hermann II.

Keywords

Brüder · Verwandte · Vettern · Forderungen · Pferdeschäden · Schadensersatzleistungen · Gülten · Vergleiche, finanzielle

Text Basis

Regestum

Demandt, Schriftgut 1

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 1679 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/1679> (Stand: 08.05.2026)