Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesta of the Landgraves of Hesse

1380 Juni 2

Hermann II. löst Eigenleute aus einem Burglehen aus

Regest-Nr. 1649

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Quittungen. Pergament mit den beiden Siegeln, von denen das erste 3 Beile (2:1) im Schild zeigt, und das andere 3 erhöhte Spitzen.
Regesta: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 269, S. 211.
Regestum
Johann von Elkershausen bekundet, daß Landgraf Hermann die Eigenleute, die er von ihm als Burglehen in Pfandschaft hatte, mit Geld wieder abgelöst hat, über dessen Empfang er quittiert. Die Eigenleute heißen in deme heyne.
Siegel des Aussteller und Wetzels von Rodenhausen (Ruden-).
1380 sabatho post octavas corporis Christi.
References

Other Persons

Elkershausen, Johann von · Hessen, Landgrafen, Hermann II. · Heine, in dem, Eigenleute · Radenhausen, Wetzel von

Keywords

Eigenleute · Pfänder, Auslösen von · Burglehen · Pfandschaften · Quittungen

Text Basis

Regestum

Demandt, Schriftgut 1

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 1649 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/1649> (Stand: 10.05.2026)