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Regesta of the Landgraves of Hesse
1479 Oktober 5
Ludeke von Höxter und Hans von Herford schwören Landgraf Wilhelm I. und Herzog Wilhelm von Braunschweig Urfehde
Regest-Nr. 15010
- Tradition
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Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2215 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 347〉. Document Description: Papier (lt. Findbuch). Seal: Aufgedrücktes Siegel (lt. Findbuch). Regesta: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge, Kasten 200, Nr. 11. - Regestum
- Ludeke von Höxter und Hans von Herford schwören bei ihrer Entlassung aus dem Gefängnis dem Herzog Wilhelm von Braunschweig und dem Landgrafen Wilhelm von Hessen Urfehde und stellen Bürgschaft für einige andere Mitgefangene. Falls diese nicht bis 1480 uf st. Jacobs tag (Juli 25) ihren Verpflichtungen nachkommen, versprechen sie, sich innerhalb von 14 Tagen in Kassel als Gefangene zu stellen.
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Datum Wording
1479 uff dinstag nach Michaelis des heiligen Ertzengels (lt. Findbuch).
- References
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Granter
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Recipient
Braunschweig-Calenberg-Göttingen, Herzöge, Wilhelm II. · Hessen, Landgrafen, Wilhelm I.
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Other Places
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Keywords
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 15010 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/15010> (Stand: 09.05.2026)

