Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.

Regesta of the Landgraves of Hesse

1391 Oktober 21

Graf Diether von Katzenelnbogen erhält ein Darlehen von Erzbischof Werner von Trier

Regest-Nr. 12968

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 1502 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 73, Nr. 7⟩.
Document Description: Durch Einschnitte kassiert.
Seal: Mit den Siegeln, ohne dasjenige Volmars und Hermanns.
Regesta: Staatsarchiv Marburg, Ziegenhainer Repertorium V, fol. 105v; Demandt, Regesten Katzenelnbogen 1, S. 554 Nr. 1945.
Regestum
Graf Diether von Katzenelnbogen bekundet, daß ihm Erzbischof Werner von Trier 5000 fl. geliehen hat, die er ihm in Koblenz in vier Raten in folgender Weise zurückerstatten will: Am kommenden Weihnachtsfest über ein Jahr wird er 1250 fl. zurückzahlen, am folgenden Weihnachtsfest wiederum 1250 fl. und an den beiden darauffolgenden Weihnachtsfesten nochmals je 1250 fl. Hierfür setzt er folgende Bürgen: Johann von Stein und Emicho von Bürresheim (Burentz-), Ritter, Volmar und Heinrich Sure von Katzenelnbogen, Heinrich Schmidtburg von Schönburg, Hermann Hule von Esten (oder Eschen), Heinrich von Hohenstein und Reinhold von Merenberg. Diese müssen bei säumiger Zahlung je zwei Pferde und einen Knecht nach Koblenz in ein Einlager schicken, in dem sie so lange liegen und ein Pferd nach dem anderen verleisten sollen, bis der Erzbischof die gesamten 5000 fl. zurückerhalten hat. Stirbt einer der Bürgen vor der völligen Rückzahlung, muß Graf Diether auf Mahnung binnen Monatsfrist einen anderen stellen; dieser muß seine Bürgschaftsverpflichtungen urkundlich anerkennen. Die gen. Bürgen schwören, ihren Verpflichtungen nachzukommen, und Graf Diether gelobt, sie schadlos zu halten. Zu weiteren Sicherheit setzt Graf Diether dem Erzbischof seinen Anteil am Zoll zu Boppard zum Unterpfand, das ihm bei säumiger Zahlung ungeachtet des Einlagers der Bürgen so lange verfällt, bis er die 5000 fl. zurückerhalten hat. Die Zolleinnahmen sollen dann jedoch von dieser Summe abgezogen werden.
Siegel des Ausstellers und der Bürgen.

Datum Wording

Geg. 1391 uff der eylffdusent mede tag.

References

Granter

Katzenelnbogen, Grafen, Diether VIII.

Recipient

Trier, Erzbischöfe, Werner von Falkenstein

Name of Seal's Owner

Katzenelnbogen, Grafen, Diether VIII. · Stein, Johann von · Bürresheim, Emicho von · Sure, Volmar · Sure, Heinrich · Schmidtburg von Schönburg, Heinrich · Hule, Hermann · Hohnstein, Heinrich von · Merenberg, Reinhold von

Other Places

Trier, Erzbischöfe · Katzenelnbogen (Rhein-Lahn-Kreis/Rheinland-Pfalz) · Eschenau (Gem. Runkel) · Koblenz (Rheinland-Pfalz) · Boppard (Rhein-Hunsrück-Kreis/Rheinland-Pfalz), Zoll

Keywords

Bürgen · Erzbischöfe · Darlehen, Sicherheiten für · Bürgen · Einlager · Ratenzahlungen · Schadlosbriefe · Zölle

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Reg. Katzenelnbogen 1

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 12968 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/12968> (Stand: 04.05.2026)