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Regesta of the Landgraves of Hesse
1370 August 19
Gumbracht von Hohenfels übernimmt Bürgschaft für Eckhard von Hohenfels
Regest-Nr. 11662
- Tradition
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Regesta: Heldmann, Gericht Viermünden 2, S. 277 f. Nr. 163. - Regestum
- Gumbracht von Hohenfels und Johann von Hatzfeld, Wäppner, bekennen, daß, auf welche Zeit Landgraf Heinrich oder der Ritter Kraft Rode oder Dietrich im Hofe von seinetwegen dem Eckhard von Hohenfels einen Gefängnistag ansetzen, sie für dessen Haftung bürgen und eventuell Einlager in Marburg halten wollen, bis er wieder im Turm sein werde.
D. Montag nach Mariae Himmelfahrt. - References
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Other Persons
Hohenfels, Gumbracht [I.] von · Hatzefeld, Johann [II.] von · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Rode, Kraft [II.] · Im Hofe, Dietrich · Hohenfels, Eckhard [II.] von
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Other Places
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Keywords
Wäppner · Ritter · Gefangene, Freilassen auf Ehrenwort · Bürgen · Türme, als Gefängnis · Gefängnisse · Einlager
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Heldmann, Gericht Viermünden 2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 11662 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/11662> (Stand: 07.05.2026)

