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Regesta of the Landgraves of Hesse
um 1350
Burglehnsvertrag des Wetzilo von Rodenhausen
Regest-Nr. 1113
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 1, Nr. 98, Bl. 53v. Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, Nr. 98, S. 99. - Regestum
- Wetzilo von Rodenhausen hat vom Landgrafen als Burglehen 4 Ml. Korn von der Mühle in Großenlinden, 1 Pfund Pfennige aus der Bede in Gießen und 3 Pfund Wachs von einer Wiese, die Erwin Schöffe innehat. Das Lehen ist mit 40 Mark ablösbar und muß dann mit 4 Mark Gülte wiederbelegt werden.
- References
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Other Persons
Radenhausen, Wetzel von · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Erwin, Schöffe in Gießen
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Other Places
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Keywords
Burglehen · Bede · Korn · Wachs · Wiesen · Lehen, Ablösen von · Gülten · Wiederbelegungspflichten · Mühlen
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 1113 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/1113> (Stand: 09.05.2026)

