Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesta of the Landgraves of Hesse

um 1350

Burglehnsvertrag des Wetzilo von Rodenhausen

Regest-Nr. 1113

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 1, Nr. 98, Bl. 53v.
Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, Nr. 98, S. 99.
Regestum
Wetzilo von Rodenhausen hat vom Landgrafen als Burglehen 4 Ml. Korn von der Mühle in Großenlinden, 1 Pfund Pfennige aus der Bede in Gießen und 3 Pfund Wachs von einer Wiese, die Erwin Schöffe innehat. Das Lehen ist mit 40 Mark ablösbar und muß dann mit 4 Mark Gülte wiederbelegt werden.
References

Other Persons

Radenhausen, Wetzel von · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Erwin, Schöffe in Gießen

Other Places

Großen-Linden, Mühlen · Gießen, Bede · Gießen, Schöffen

Keywords

Burglehen · Bede · Korn · Wachs · Wiesen · Lehen, Ablösen von · Gülten · Wiederbelegungspflichten · Mühlen

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 1113 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/1113> (Stand: 09.05.2026)