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Regesta of the Landgraves of Hesse

1348 Mai 30

Landgraf Heinrich II. gewährt Haina ewiges Nutzungsrecht an einer Kemenate

Regest-Nr. 10824

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Urkundenbestand Kloster Haina. Pergament, durch Moder beschädigt und weitgehend unleserlich, aufgeklebt. Beide Siegel anhängend (neu befestigt). 1. An grünen und fleischfarbenen Seidenfäden Rundsiegel des Landgrafen; 2. An grünen Seidenfäden Rundsiegel Junker Ottos.
Copies: aus dem Jahr 1526, Papier; 16. Jahrhundert, Papier.
Regesta: Franz, Kloster Haina 2, 1, S. 221 Nr. 572.
Regestum
Landgraf Heinrich von Hessen und sein Sohn Otto gewähren dem Kloster Haina die Gnade, daß die mit dem Geld des Klosters in dem landgräflichen Haus Hessenstein erbaute steinerne Kemenate diesem auf ewig an dieser Stätte zur Nutzung verbleibt, auch wenn die Landgrafen Hessenstein vom Kloster zurückkaufen. Auch den jetzt vor das Haus Hessenstein verlegten und gebauten Klosterhof Elgershausen soll Haina mit der bisherigen Freiheit der zugehörigen Brüder nebst Gesinde behalten. Die landgräflichen Amtleute sollen sie darin nicht bedrängen oder hindern.
Siegler: die Aussteller.
Nach gotes geburt 1348 jar, des nestin frytages nach unsers herrin ufvart, das da heiszit zu latine ascensio domini.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Hessen, Landgrafen, Otto der Schütz

Other Places

Haina, Kloster · Hessenstein, Burg · Elgershausen, Klosterhof am Hessenstein

Keywords

Söhne · Nutzungsrechte, ewige · Kemenaten · Klöster · Burgen, verkaufte · Klosterhöfe · Gesinde · Amtleute

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Franz, UB Kloster Haina 2.1

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 10824 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/10824> (Stand: 09.05.2026)