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Regesta of the Landgraves of Hesse

1390 September 22

Quittung des Heinrich Bode und des Gunther von Bodenhausen

Regest-Nr. 1029

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Quittungen. Papier, auf das jedoch unten drei (!) Siegel aufgedrückt waren, von denen das erste und letzte fast völlig abgesprungen und das mittlere (unter Papierblatt) völlig unkenntlich ist.
Regesta: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 354, S. 253/255.
Regestum
Heinrich Bode und Gunther von Bodenhausen (Bu-) bekunden, daß Landgraf Hermann ihnen und Brun und Friedrich von dem Berge insgesamt 1723 Pfd., von denen ihnen die Hälfte, nämlich 861 ½, zusteht und dazu noch ihnen besonders 225 ½ Pfd. verschrieben und verbürgt hat. Sie bekunden, daß die beiden Verschreibungen, soweit sie sie angehen, ungültig sind und sie deshalb den Landgrafen wegen beider Forderungen von 861 ½ Pfd. und der 225 ½ Pfd. ledig und los sagen.
Siegel der Aussteller.
Uff sente Mauritii tage 1390.
References

Other Persons

Bode, Heinrich · Bodenhausen, Gunther von · Hessen, Landgrafen, Hermann II. · Berge, Brun von dem · Berge, Friedrich [II.] von dem

Keywords

Quittungen · Verschreibungen · Bürgschaften · Forderungen

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Schriftgut

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 1029 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/1029> (Stand: 07.06.2026)