Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.

Regesta of the Landgraves of Hesse

1482 Februar 11

Erbverzicht Elisabeths von Hessen

Regest-Nr. 10191

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 1764 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 83, Nr. 52⟩.
Document Description: Membran und Schrift gut erhalten (lt. Findbuch).
Seal: Mit beiden Siegeln.
Regesta: Demandt, Regesten Katzenelnbogen 2, S. 1693 Nr. 6066.
Regestum
Graf Johann von Nassau und Diez und seine Gemahlin Elisabeth, Landgräfin von Hessen, bekunden, daß sie auf Grund der Eheberedung, welche der +Graf Philipp von Katzenelnbogen mit Landgraf Heinrich von Hessen geschlossen hat, durch einen Priester nach christlicher Ordnung getraut worden sind und Frau Elisabeth nunmehr durch ihren Vater an ihren Mann zum Vollzug des Beilagers geschickt worden ist. Da jedoch die genannte Eheberedung bestimmt, daß sie zuvor auf das väterliche und mütterliche Erbe Elisabeths von Hessen verzichten, leisten sie diesen Verzicht und geloben, weder an das väterliche noch mütterliche Erbe, es sei Eigen, Lehen, Pfandschaft, liegendes oder fahrendes Gut irgendeinen Anspruch zu erheben. Unberührt von diesem Verzicht bleiben die 18000 fl. Mitgift. Sollte jedoch Landgraf Heinrich gestorben und kein ehelicher, männlicher Erbe von ihm mehr vorhanden sein, dann werden die Rechte Graf Johanns und Elisabeths an deren väterlichem und mütterlichem Erbe durch den obigen Verzicht nicht eingeschränkt, sondern bleiben ihnen ausdrücklich vorbehalten. Graf Johann schwört, diese Abmachungen unverbrüchlich zu halten und nichts dagegen zu unternehmen, und siegelt. Da Elisabeth zur Zeit noch kein eigenes Siegel hat, bittet sie Bürgermeister und Rat der Stadt Marburg, mit ihrem kleinen Siegel für sie zu siegeln.

Datum Wording

Gegeben uff mantag nach Scolastice virginis 1482.

References

Granter

Nassau-Dillenburg, Grafen, Johann V. · Nassau-Dillenburg, Grafen, Elisabeth, Frau Johanns V., geb. Landgräfin von Hessen

Recipient

Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Name of Seal's Owner

Nassau-Dillenburg, Grafen, Johann V. · Marburg, Stadt

Other Persons

Katzenelnbogen, Grafen, Philipp I.

Other Places

Nassau, Grafen · Diez, Grafen · Katzenelnbogen, Grafen · Marburg, Bürgermeister · Marburg

Keywords

Grafen · Ehefrauen · Eheabsprachen · Hochzeiten · Hochzeitsriten, christliche · Priester · Beilager · Erbe, Verzicht auf · Erbe, väterliches · Erbe, mütterliches · Bürgermeister · Räte · Mitgift · Erben, fehlende männliche

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Reg. Katzenelnbogen 2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 10191 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/10191> (Stand: 05.05.2026)