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Regesta of the Landgraves of Hesse

1480 Oktober 27

Köln fordert Otto von Waldeck auf, seine Ansprüche gütlich geltend zu machen

Regest-Nr. 10048

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Historisches Archiv der Stadt Köln, Briefbuch 32, Bl. 285.
Regesta: Diemar, Hessen und Köln, S. 112 Nr. 316.
Regestum
Köln an Graf Otto von Waldeck: er hat jetzt geantwortet, wenn ihm ein Hengst, den er beim Wirt zum Wichterich (in Köln, auf der Weyerstraße) gelassen, vergütet werde, habe er mit Köln weiter nichts; - Köln hätte nicht gedacht, daß er wegen eines Hengstes Kölner Bürgergut aufhalten würde; sein Vetter Philipp hat das nicht getan, sondern gütlich geschrieben und durch den waldeckischen Landdrost Heinrich von Erminghausen (Emerkusen) schreiben lassen, worauf ihm eine Verehrung gethan worden ist; schuldig ist Köln nichts, noch Laut der Quittung Landgraf Heinrichs; es scheint, daß sein Pferd neben dem Hengst seines Vettern für nicht viel geachtet wurde und das Geld nicht wert war, für das er es beim Wirt hinterlassen hat; möge das Gut herausgeben und dann etwaigen Anspruch geltend machen.
vrydag s. Symon ind Juden avent.
References

Other Persons

Waldeck, Grafen, Otto IV. · Waldeck-Eisenberg, Grafen, Philipp II. · Erminghausen, Heinrich von · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Other Places

Köln · Köln, Wichterich auf der Weyerstraße · Waldeck, Grafen

Keywords

Grafen · Hengste · Pferde, Wert von · Wirte · Herbergen · Rechnungen, bezahlen mit Naturalien · Handelsgüter, entfremden von · Ansprüche, gütliche Regelung · Landdroste · Quittungen

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Diemar, Hessen und Köln

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 10048 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/10048> (Stand: 30.05.2026)