Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe
Hessisches Kabinett beschließt Erhebung der Getränkesteuer durch Gemeinden, 15. März 1951
Vom hessischen Kabinett wird das Gesetz zur Erhebung der Getränkesteuer verabschiedet. Damit sollen auch Gemeinden, die bislang durch Verordnungen davon ausgeschlossen waren, weil ihnen die Voraussetzungen fehlten, das Recht erhalten, diese Steuer anzuheben. Das neue Recht gilt nicht für Bier, Milch, Fruchtsäfte sowie Milchmischgetränke.
(MB)
- Belege
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 16.3.1951, S. 3
- Empfohlene Zitierweise
- „Hessisches Kabinett beschließt Erhebung der Getränkesteuer durch Gemeinden, 15. März 1951“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/3724> (Stand: 15.3.2020)