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Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe

Baustopp für gentechnische Insulinanlage bei der Hoechst AG, 8. November 1988

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel stoppt mit einer Eilentscheidung die geplante Produktion von Humaninsulin mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen (Escherichia coli) bei der Hoechst AG. In der Urteilsbegründung nimmt der Verwaltungsgerichtshof nicht nur Bezug auf die Anlage bei Hoechst, sondern schließt sämtliche gentechnische Anlagen mit ein. Dementsprechend heißt es dort, dass „solange der Gesetzgeber die Nutzung der Gentechnologie nicht ausdrücklich zulässt, […] gentechnische Anlagen – unabhängig von der Bewertung ihrer Gefährlichkeit im Einzelfall – nicht errichtet und betrieben werden“ dürfen. Hervorgehoben wird von den Richtern, dass „allein der Gesetzgeber zu entscheiden“ habe, ob die Gentechnologie im industriell genutzt werden dürfe. Die „zur Zeit nicht abschätzbaren Risiken für Mensch und Umwelt“ verböten es dagegen den Gerichten, diese Aufgabe anstelle des Gesetzgebers zu übernehmen „und über das Ob und Wie der Nutzung der Gentechnologie zu befinden“. Die bestehenden Gesetze zur Gefahrenabwehr bildeten aber angesichts der mit der Gentechnologie verbundenen Risiken „keine ausreichende Rechtsgrundlage für die Erteilung der Genehmigung“.

Der Regierungspräsident in Darmstadt hatte in den Jahren 1985 und 1987 dem Frankfurter Chemie- und Pharmakonzern Hoechst AG die Genehmigung zur Errichtung von Anlagen erteilt, in denen mithilfe gentechnisch veränderter Bakterien eine Vorstufe für Humaninsulin gewonnen werden kann. Bislang waren die von zahlreichen Bürgern eingelegten Widersprüche gegen die Baugenehmigung erfolglos geblieben. Ministerpräsident Walter Wallmann (1932–2013; CDU) kommentiert die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs mit den Worten, es sei „die erklärte Absicht der Hessischen Landesregierung, Hessen als einen Standort für die industrielle Nutzung gentechnischer Verfahren zu erhalten, weil sie eine Schlüsseltechnologie der Zukunft darstellen.“
(KU)

Belege
  • Frankfurter Allgemeine Zeitung, 9.11.1989, S. 11: Gericht stoppt gentechnische Anlage: Hoechst stellt Bauarbeiten ein
  • Frankfurter Allgemeine Zeitung, 9.11.1989, S. 39: Politiker fürchten um Industriestandort Hessen: Wallmann drängt auf Gentechnik-Gesetz des Bundes / Reaktionen auf Urteil zur Insulin-Anlage
Empfohlene Zitierweise
„Baustopp für gentechnische Insulinanlage bei der Hoechst AG, 8. November 1988“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/1614> (Stand: 8.11.2022)
Ereignisse im Oktober 1988 | November 1988 | Dezember 1988
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