Regesten der Grafen von Ziegenhain
Gertrud Weißbrot und ihre Kinder begeben sich in Leibeigenschaft
Regest-Nr. 1261
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, H, Grafschaft Ziegenhain, unter o. Datum. Stückbeschreibung: Pergament; links unten Loch durch Mäusefraß, aufgeklebt. Siegel: Von ursprünglich 2 Siegeln 1, beschädigt, anhängend. - Regest
- Gertrud Weißbrot (Wißbrod) bekundet mit ihren Kindern Heinrich, Konrad, Johann, Else, Gertud und Adelheid, dass sie sich den Grafen Johann [II.] und Gottfried [IX.] von Ziegenhain (Cziginhein) und Nidda (Nidde) als Eigenleute und zum Gotteslehen gegeben haben. Als jährliche Abgaben müssen sie zwei Turnosen zum Michaelstag und ein Fastnachtshuhn an die Grafen entrichten. Stirbt ein Familienmitglied so sollen die Männer das Besthaupt und die Frauen das beste Kleid geben. Weiter schwören sie Gehorsam und Treue gegenüber den Grafen von Ziegenhain und Nidda, die ihnen Schutz und Schirm gewähren. Siegler: für die Aussteller siegeln Gunter und Rupprecht von Bleichenbach. Datum anno domini M CCCC XVIII uff den dinstag nach sente Johannis tag als er enthoubt wazt.
- Nachweise
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Aussteller
Weißbrot, Gertrud · Weißbrot, Heinrich · Weißbrot, Konrad · Weißbrot, Johann · Weißbrot, Else · Weißbrot, Adelheid
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Empfänger
Ziegenhain, Grafen, Johann II. · Ziegenhain, Grafen, Gottfried IX.
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Siegler
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Sachbegriffe
Leibeigene · Leibeigenschaften · Eigenleute · Gotteslehen · Schutz und Schirm · Fastnachtshühner · Turnosen · Besthaupt · Bestkleid · Siegel
- Textgrundlage
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Regest
BT
- Zitierweise
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 1261 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/zig/id/1261> (Stand: 18.05.2024)