Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Grafen von Ziegenhain

1418 August 30

Gertrud Weißbrot und ihre Kinder begeben sich in Leibeigenschaft

Regest-Nr. 1261

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, H, Grafschaft Ziegenhain, unter o. Datum.
Stückbeschreibung: Pergament; links unten Loch durch Mäusefraß, aufgeklebt.
Siegel: Von ursprünglich 2 Siegeln 1, beschädigt, anhängend.
Regest
Gertrud Weißbrot (Wißbrod) bekundet mit ihren Kindern Heinrich, Konrad, Johann, Else, Gertud und Adelheid, dass sie sich den Grafen Johann [II.] und Gottfried [IX.] von Ziegenhain (Cziginhein) und Nidda (Nidde) als Eigenleute und zum Gotteslehen gegeben haben. Als jährliche Abgaben müssen sie zwei Turnosen zum Michaelstag und ein Fastnachtshuhn an die Grafen entrichten. Stirbt ein Familienmitglied so sollen die Männer das Besthaupt und die Frauen das beste Kleid geben. Weiter schwören sie Gehorsam und Treue gegenüber den Grafen von Ziegenhain und Nidda, die ihnen Schutz und Schirm gewähren. Siegler: für die Aussteller siegeln Gunter und Rupprecht von Bleichenbach. Datum anno domini M CCCC XVIII uff den dinstag nach sente Johannis tag als er enthoubt wazt.
Nachweise

Aussteller

Weißbrot, Gertrud · Weißbrot, Heinrich · Weißbrot, Konrad · Weißbrot, Johann · Weißbrot, Else · Weißbrot, Adelheid

Empfänger

Ziegenhain, Grafen, Johann II. · Ziegenhain, Grafen, Gottfried IX.

Siegler

Bleichenbach, Günther von · Bleichenbach, Rupprecht von

Sachbegriffe

Leibeigene · Leibeigenschaften · Eigenleute · Gotteslehen · Schutz und Schirm · Fastnachtshühner · Turnosen · Besthaupt · Bestkleid · Siegel

Textgrundlage

Regest

BT

Zitierweise
Ziegenhainer Regesten online Nr. 1261 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/zig/id/1261> (Stand: 18.05.2024)