Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Grafen von Ziegenhain

1388 Februar 13

Die Familie von Lehrbach reversiert Graf Gottfried VIII. den Verkauf des halben Zehnt zu Elmsdorf

Regest-Nr. 1189

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, H, Grafschaft Ziegenhain, unter o. Datum.
Stückbeschreibung: Pergament.
Siegel: Zwei Siegel anhängend, beide beschädigt.
Regest
Hermann von Lehrbach (Loubirbach) der Älter bekundet mit seiner Frau Gertrud, seinem Sohn Heinrich und dessen Frau Mechthild, dass ihnen Graf Gottfried [VIII.] von Ziegenhain (Ciginhain), zusammen mit seiner Frau Agnes von Braunschweig (Brunswig), den halben Zehnt zu Elmsdorf (Elmersdorff), mit allen Zugehörungen, Rechten und Nutzen, für 60 schwere Gulden verkauft hat. Bis zum nächsten Sankt Peterstag können der Graf oder seine Erben den Zehnten für die gleiche Summe wieder zurückkaufen. Geschieht dies nicht bis zu diesem Termin ist die Lösung des Zehnten erst im darauffolgenden Jahr möglich, und die Einnahmen dieses Jahres fallen der Familie Lehrbach zu. Siegler: Hermann und sein Sohn Heinrich. Uff den nehstin donrstag vor deme suntage Invocavit nach XPI geburd driczenhundert iar dar nach in dem achte und achtzigistin iare.

Weitere Informationen

Gräfin Agnes, geb. von Braunschweig.

Nachweise

Aussteller

Lehrbach, Hermann d. Ältere von · Lehrbach, Gertrud von · Lehrbach, Heinrich von · Lehrbach, Mechthild von

Empfänger

Ziegenhain, Grafen, Gottfried VIII. · Ziegenhain, Grafen, Agnes von Braunschweig

Siegler

Lehrbach, Hermann d. Ältere von · Lehrbach, Heinrich von

Weitere Orte

Elmsdorf

Sachbegriffe

Wiederkauf, Verkauf auf · Wiederkaufsrechte · Verpfändungen · Pfandschaften · Grafen, Verkäufe der · Wiederkäufe, Bedingungen von · Zehnten, Verkauf von · Gräfinnen · Ehefrauen · Siegel

Textgrundlage

Regest

BT

Zitierweise
Ziegenhainer Regesten online Nr. 1189 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/zig/id/1189> (Stand: 07.05.2024)