Regesten der Landgrafen von Hessen
1501 April 15
Die Stadt Frankfurt erhält eine Quittung zur Aufbewahrung
Regest-Nr. 6114
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Quittungen (Provenienz: Kassel, Kammerschreiber). Pergament mit beiden Siegeln und der rückseitigen Bemerkung: Dieß ist der erkenntnußbrief, wie die quittung uber die xiidusent gulden dur (!) unser gnedigen herren des lantgrafen und des marckgrafen rete erlegt ist. Regesten: Demandt, Schriftgut 3, S. 473 Nr. 2994. - Regest
- Rudolf von Waiblingen, Kammermeister, Job Schrendeisen (Schrinckysen), Kammerschreiber, und Sebastin Hochberg, Landschreiber, bekunden, daß sie auf Befehl Landgraf Wilhelms [II.] und Markgraf Christophs von Baden eine pergamente, unversehrte Quittung mit zwei Siegeln über 12000 fl, die der Landgraf dem Markgrafen bezahlen soll, davon jetzt 6000 fl. bezahlt hat und am kommenden Martinitag die anderen 6000 fl. bezahlen wird, bei Bürgermeister und Rat zu Frankfurt hinterlegt haben. Diese sollen die Quittung über die 12000 fl. so lange behalten, bis sie von beiden Herren schriftlich aufgefordert werden, sie zu behändigen. Der Rat haftet nicht für Diebstahl oder Beschädigung der Urkunde und hat das Recht, von der Aufbewahrung mit vierteljährlicher Kündigung abzustehen.
Es siegeln Kammermeister und Landschreiber.
Am dornstag nach dem heiligen Ostertag 1501. - Nachweise
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Weitere Personen
Waiblingen, Rudolf von · Schrendeisen, Job · Hochberg, Sebastian · Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Baden, Markgrafen, Christoph I.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Kammermeister · Kammerschreiber · Landschreiber · Befehle, landgräfliche · Markgrafen · Quittungen · Urkunden, Aufbewahren von · Zahltermine · Bürgermeister · Räte · Kündigungsfristen · Diebstähle, Haftung für
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Schriftgut 3
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6114 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6114> (Stand: 06.05.2024)