Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe
Gründungsvertrag über die Akademie der Arbeit in der Universität Frankfurt, 3. März 1921
Das preußische Kultusministerium, die Universität Frankfurt am Main, die Stadt Frankfurt sowie die Gewerkschaften Allgemeiner Deutsche Gewerkschaftsbund (ADGB), Allgemeiner freier Angestelltenbund (AfA-Bund), Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und Deutscher Beamtenbund schließen einen Vertrag über die Errichtung der „Akademie der Arbeit in der Universität Frankfurt“ in Frankfurt. Sie vereinbaren, die Teilnehmer an den Kursen in Wirtschafts- und Gesellschaftslehre sowie in Rechts- und Staatslehre durch die Vertragspartner auswählen zu lassen. Die als „erste deutsche Hochschule für das Volk der Arbeit“ gegründete Einrichtung gilt als Vorläufer der formal institutionell verankerten wissenschaftlichen Weiterbildung in Deutschland. Ausgehend von den Hochschulen, existierten Strukturen der wissenschaftlichen Erwachsenen- und Weiterbildung vor Ausbruch des Ersten Weltkriegs in erster Linie als Vereine zur Veranstaltung volkstümlicher Weiterbildungskurse, die von Hochschullehrern veranstaltet wurden und teilweise in Zusammenarbeit mit Gewerkschaften und Arbeiterbildungsvereinen zustande kamen. Ein maßgeblicher Auslöser für die Gründung der Akademie ist die prekäre finanzielle Lage der Frankfurter Stiftungsuniversität. Eine finanzielle Unterstützung für die nach der Revolution von 1918/19 auf staatliche Hilfen angewiesenen Universität wurden vom Land Preußen und der Stadt Frankfurt von der Einrichtung einer „Arbeiterakademie“ abhängig gemacht, die institutionell an die 1912 gestiftete und 1914 gegen den Widerstand des Preußischen Abgeordnetenhauses und der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung eröffnete Frankfurter Universität angegliedert werden sollte. Die Akademie wird am 2. Mai 1921 eröffnet.
Kurze Zeit nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten wird die Akademie der Arbeit im März 1933 geschlossen. Nach Ende des Zweiten Weltkriegs nimmt sie unter der Leitung des früheren Auslandssekretär beim Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbund (ADGB) und späteren SPD-Landtagsabgeordneten (1950 bis 1954) Franz Josef Furtwängler (1894–1965) im Jahr 1947 den Lehrbetrieb wieder auf, nun allerdings ohne institutionelle Einbindung in die Universität Frankfurt. 1951 wird die Akademie der Arbeit vom Land Hessen und vom DGB als Stiftung neu konstituiert und rechtlich und finanziell auf sichere Füße gestellt.
(OV/KU)
- Belege
- Chronik deutscher Zeitgeschichte 1, S. 137
- Jörg-Peter Pahl, Berufsbildung und Berufsbildungssystem: Darstellung und Untersuchung nicht-akademischer und akademischer Lernbereiche, Bielefeld 2012, S. 160
- Ivana Mikešić, Sozialrecht als wissenschaftliche Disziplin: die Anfänge 1918–1933, Tübingen 2002, S. 115 f.
- Weiterführende Informationen
- Ernst Michel (Hrsg.), Die Akademie der Arbeit in der Universität Frankfurt am Main 1921–1931. Zu ihrem zehnjährigen Bestehen. Im Auftrag des Dozenten-Kollegiums hrsg. von Ernst Michel, Frankfurt am Main 1931
- Wikipedia: Europäische Akademie der Arbeit (eingesehen am 3.3.2015)
- Wikipedia: Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main (eingesehen am 3.3.2015)
- Wikipedia: Allgemeiner Deutscher Gewerkschaftsbund (eingesehen am 3.3.2015)
- Wikipedia: Allgemeiner freier Angestelltenbund (abgerufen am 3.3.2015)
- Wikipedia: Deutscher Gewerkschaftsbund (1919–1933) (eingesehen am 3.3.2015)
- Wikipedia: DBB Beamtenbund und Tarifunion (eingesehen am 3.3.2015)
- Empfohlene Zitierweise
- „Gründungsvertrag über die Akademie der Arbeit in der Universität Frankfurt, 3. März 1921“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/2124> (Stand: 3.3.2023)
- Ereignisse im Februar 1921 | März 1921 | April 1921
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