Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1539 März 22

Revers des Martin Schnehman über seine Aufnahme zum Hauptmann

Regest-Nr. 15476

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2790 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 898⟩.
Stückbeschreibung: Papier, zwei Blatt folio (lt. Findbuch).
Siegel: Das Siegel unter Papierdecke (lt. Findbuch).
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge.
Regest
Kassel. - Revers des Martin Schnehman für Landgraf Philipp von Hessen über seine Aufnahme zum Diener und Fußknechtshauptmann für ein Jahr von heute ab mit einer gegenseitigen vierteljährlichen Kündigungsfrist. Er verpflichtet sich, auf Erfordern so viele Knechte in des Landgrafen Sold zu bringen, als ihm möglich ist. Er erhält ein Jahrgeld in Höhe von 100 fl. und darf ohne Erlaubnis des Landgrafen in keinen anderen Dienst treten.
Der Bestallungsbrief vom gleichen Tag ist inseriert.
Siegel des Ausstellers.

Wortlaut der Datierung

Cassel 1539 uf den zwei und zwanzigsten tag marcii (lt. Findbuch).

Nachweise

Ausstellungsort

Kassel

Aussteller

Schnehman, Martin

Empfänger

Hessen, Landgrafen, Philipp der Großmütige

Siegler

Schnehman, Martin

Sachbegriffe

Reverse · Bestallungsbriefe · Diener, Aufnahme als · Dienstgelder · Söldner · Hauptmänner · Fußknechte

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 15476 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15476> (Stand: 02.05.2024)