Regesten der Landgrafen von Hessen
1539 März 22
Revers des Martin Schnehman über seine Aufnahme zum Hauptmann
Regest-Nr. 15476
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2790 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 898〉. Stückbeschreibung: Papier, zwei Blatt folio (lt. Findbuch). Siegel: Das Siegel unter Papierdecke (lt. Findbuch). Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge. - Regest
- Kassel. - Revers des Martin Schnehman für Landgraf Philipp von Hessen über seine Aufnahme zum Diener und Fußknechtshauptmann für ein Jahr von heute ab mit einer gegenseitigen vierteljährlichen Kündigungsfrist. Er verpflichtet sich, auf Erfordern so viele Knechte in des Landgrafen Sold zu bringen, als ihm möglich ist. Er erhält ein Jahrgeld in Höhe von 100 fl. und darf ohne Erlaubnis des Landgrafen in keinen anderen Dienst treten.
Der Bestallungsbrief vom gleichen Tag ist inseriert.
Siegel des Ausstellers. -
Wortlaut der Datierung
Cassel 1539 uf den zwei und zwanzigsten tag marcii (lt. Findbuch).
- Nachweise
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Ausstellungsort
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Sachbegriffe
Reverse · Bestallungsbriefe · Diener, Aufnahme als · Dienstgelder · Söldner · Hauptmänner · Fußknechte
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 15476 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15476> (Stand: 02.05.2024)