Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

(14)43 Juni 16

Antwort der Stadt Frankfurt an Hermann Riedesel

Regest-Nr. 9145

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Regesten: Riedesel zu Eisenbach 2, S. 181 Nr. 647.
Regest
Stadt Frankfurt an Ritter Hermann (II.) Riedesel, Erbmarschall zu Hessen: Unser Hauptmann Henne Mönch von Buseck (Monche, Buchsecke) hat uns laut beifolgender Anschrift geschrieben, als er schied, um eine Wallfahrt nach dem heiligen Blute zu tun. Wir haben ihm aber keinen solchen Auftrag gegeben und haben den Unwillen des Landgrafen nicht verdient. Haben einen Brief des Königs und der westfälischen Gerichte erlangt, wodurch wir von dem Gericht entledigt sind, und lassen deshalb die Sache ruhen, bitten jedoch, den Landgrafen zum Aufgeben seines Unwillens gegen die Stadt zu bewegen.
in die dominica Trinitatis.
Nachweise

Weitere Personen

Riedesel zu Eisenbach, Hermann II. · Buseck, Johann [II.] von

Weitere Orte

Frankfurt, Stadt · Buseck · Westfalen, Gerichte

Sachbegriffe

Städte · Ritter · Erbmarschälle · Briefe · Streitigkeiten · Gesandte, selbst ernannte · Wallfahrten · Könige · Gerichte, westfälische

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Becker, Riedesel zu Eisenbach 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 9145 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/9145> (Stand: 27.04.2024)