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Notgeld wird in Wetzlar als gültiges Zahlungsmittel anerkannt, 5. November 1918

Infolge der Kriegsindustrie und der finanziellen Unsicherheiten der Bevölkerung kommt es während und nach dem Ersten Weltkrieg immer wieder zu Knappheiten an Zahlungsmitteln. Ursachen sind „die Hortung von Münzen und Banknoten, der Zusammenbruch des Zahlungsverkehrs sowie die Ausweitung der Zirkulation der Währung kriegsführender Staaten bis an die Fronten und besetzten Territorien.“1

So wird am 5. November 1918 von der Stadt ausgegebenes Notstandsgeld für den Kreis Wetzlar als gültiges Zahlungsmittel anerkannt. Die Papierscheine sollen bis zum 1. Februar 1919 in Umlauf gesetzt werden und dem Mangel an Geldzeichen entgegenwirken.2 Im Wetzlaer Anzeiger wird über das Fehlen von Kleingeld geklagt3 und am 16.11.1918 erscheint ein Aufruf des Arbeiter-, Bauern- und Soldatenrates im Gießener Anzeiger, der sich gegen „Geldhamsterer“ richtet: „Mitbürger im Hessenlande! Die ohnehin schon vorhandenen Schwierigkeiten unseres wirtschaftlichen Lebens werden ganz unnötig dadurch bedrohlich gesteigert, dass wir nicht so viele Geldzeichen im freien Umlauf haben, als der ungeheuer gestiegene Bedarf erfordert. Das kommt daher, dass immer noch viele glauben, daheim bei sich unvernünftige und gemeinschädliche Geldhamsterei treiben zu müssen.4

Bereits im Umlauf befindliches Kriegsnotgeld wird wenige Tage später auch zwischen den Stadtverwaltungen Gießen und Wetzlar und innerhalb beider Städte für gültig erklärt.5
(NT)


  1. Hirschfeld, Gerhard et al., Enzyklopädie Erster Weltkrieg: „Notgeld“, S. 749 f.
  2. Gießener Anzeiger, 5.11.1918: Aus Stadt und Land, Kreis Wetzlar.
  3. Jung, Irene/Wiedl, Wolfgang: Zwischen Propaganda und Alltagsnot. Wetzlar und der Erste Weltkrieg 1914-1918, Neustadt a.d.A. 2016, S. 380.
  4. Gießener Anzeiger, 16.11.1918: Aus Stadt und Land, Gegen die Geldhamsterer.
  5. Gießener Anzeiger, 18.11.1918: Aus Stadt und Land, Kriegsnotgeld.
Belege
Weiterführende Informationen
Empfohlene Zitierweise
„Notgeld wird in Wetzlar als gültiges Zahlungsmittel anerkannt, 5. November 1918“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/5467> (Stand: 18.10.2021)
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