Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1494 Januar 13

Vergleich zwischen Wilhelm III. und Demut von Weitershausen

Regest-Nr. 6610

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 170, Bl. 116v.
Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 871 Nr. 2268.
Regest
Landgraf Wilhelm III. vergleicht sich mit Demut, Witwe Ruprechts von Weitershausen, ehedem Schultheiß zu Niederweimar, wegen ihrer gegenseitigen Forderungen. Er überläßt ihr seinen Hof zu Niederweimar noch auf vier Jahre zu Landsiedelrecht. Sie muß ihn instand halten und dafür die bisher übliche Pacht zahlen, die jährlich zu Michaelis fällig ist. Im übrigen soll sie den Hof frei und unbeschwert während dieser vier Jahre innehaben; danach fällt er an den Landgrafen zurück.
Siegel des Ausstellers.
Uff montag nach epiphanias domini a. etc. 94.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Weitershausen, Demut von, Frau Ruprechts · Weitershausen, Ruprecht von, Schultheiß in Niederweimar

Weitere Orte

Niederweimar, Hof · Niederweimar, Schultheiß

Sachbegriffe

Witwen · Vergleiche · Landsiedelrecht · Höfe, zu Landsiedelrecht · Schultheiße · Forderungen, gegenseitige · Instandhaltungsverpflichtungen · Pachten, übliche · Zahltermine

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 6610 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6610> (Stand: 10.05.2024)