Regesten der Grafen von Ziegenhain
Vereinbarung über den Wiederkauf des halben Zehnten zu Weidelbach durch Werner von Liederbach
Regest-Nr. 803
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, H, Grafschaft Ziegenhain, unter o. Datum. Stückbeschreibung: Pergament. Siegel: Siegel anhängend. Rückvermerke: (fr.Neuzeit): Widelbach.- Lyderbach. - 1342.a - Regest
- Wäppner Werner von Liederbach (Wernhere von Lyderbach eyn knappe von dem Wapene), bekundet für sich und seine Erben, dass er oder sie den halben Zehnten zu Weidelbach (Wydelbach), Lehen des Grafen Johann [I.] von Ziegenhain (Cygenhain), das er verkauft hat an Siebert Ulrich (Syplen Vlriche), Bürger zu Neustadt, innerhalb von 5 Jahren jeweils zu St. Martins Tag wiederkaufen und dann wieder ziegenhainischer Lehnsmann werden will. Geschieht es aber, dass er oder seine Erben dazu nicht in der Lage sind, so sollen er oder sie innerhalb der kommenden fünf Jahre den Herrn von Ziegenhain versuchen zu veranlassen, den halben Zehnten zu kaufen. Werde man aber nicht übereinkommen hinsichtlich des Kaufes, so sollen Werner oder seine Erben Eigentum im Wert des halben Zehnten aufgeben und damit Lehnsmannen des Grafen oder dessen Erben sein. Siegler: der Aussteller. Datum anno domini M CCC LXII in conuersione sancti Pauli.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Personen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Lehnswesen · Lehnsherren, Grafen als · Vasallen · Wiederkäufe, Bedingungen für · Verpfändungen · Pfandschaften · Zahlungstermine · Zehnten · Siegel
- Textgrundlage
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Regest
BT
- Zitierweise
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 803 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/zig/id/803> (Stand: 16.05.2024)