Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1516 Dezember 12

Klaus Hofmeister schwört Urfehde

Regest-Nr. 15311

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 697⟩.
Stückbeschreibung: Papier, löchrig (lt. Findbuch).
Siegel: Das Siegel unter Papierdecke (lt. Findbuch).
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge.
Regest
Witzenhausen. - Klaus Hofmeister, der wegen verschiedener Streitigkeiten im Gefängnis in Witzenhausen war und fünffach Halsgericht gesessen hatte, wird nach Fürsprache des Statthalters von Hessen und der Landgräfin Anna von Hessen freigelassen und schwört Urfehde. Er verspricht, sich nicht rächen zu wollen, und stellt Bürgen, die ihn im Übertretungsfalle zurück ins Gefängnis bringen oder 400 fl rheinisch zahlen sollen.
Siegel des Johann von Grün und des Friedrich von Biedenfeld.

Wortlaut der Datierung

1516 am abint Lucien der hl. Jungfrauwen (lt. Findbuch).

Nachweise

Ausstellungsort

Witzenhausen

Aussteller

Hofmeister, Klaus

Empfänger

Hessen, Landgrafen, Anna, Frau Wilhelms II., geb. Herzogin von Mecklenburg

Siegler

Grün, Johann von · Biedenfeld, Friedrich von

Weitere Orte

Witzenhausen, Gefängnis

Sachbegriffe

Gefangene, Freilassen von · Bürgen · Währungen, Rheinische Gulden · Urfehden · Halsgerichte

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 15311 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15311> (Stand: 28.04.2024)