Regesten der Landgrafen von Hessen
1454 Januar 2
Pfalzgraf Friedrich bestätigt den Rückkauf einer Gülte duch Graf Philipp von Katzenelnbogen
Regest-Nr. 15919
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 3058 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 2, Nr. 213〉. Stückbeschreibung: Moderbeschädigt und aufgezogen. Siegel: Siegel ab. Regesten: Demandt, Regesten Katzenelnbogen 2, S. 1348 Nr. 4832. - Regest
- Heidelberg. - Pfalzgraf Friedrich bekundet, daß der + Graf Johann von Katzenelnbogen und dessen Frau Anna vorzeiten dem + Ritter Thammo Knebel eine jährliche Gülte von 100 fl. für 2000 fl. wiederkäuflich verkauft haben. Diese Gülte haben Bürgermeister und Rat von Oppenheim angekauft und an den Pfalzgrafen übergeben. Graf Philipp von Katzenelnbogen hat diesem nunmehr die 2000 fl. bezahlt und daraufhin die Schuldurkunden zurückerhalten. Friedrich quittiert und verzichtet auf die 2000 fl. und die davon jährlich fällige Gülte.
Siegel des Ausstellers. -
Wortlaut der Datierung
D. Heydelberg feria quarta post festum circumcisionis domini 1454.
- Nachweise
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Ausstellungsort
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Personen
Katzenelnbogen, Grafen, Johann IV. · Katzenelnbogen, Grafen, Anna, Frau Johanns IV., geb. Gräfin von Katzenelnbogen · Knebel, Thammo
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Weitere Orte
Oppenheim (Gem. Nierstein-Oppenheim/Lkr. Mainz-Bingen/Rheinland-Pfalz)
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Sachbegriffe
Bürgermeister · Räte · Gülten · Rückkaufsrechte · Quittungen · Schuldscheine, Rückgabe von · Ritter · Ehefrauen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Reg. Katzenelnbogen 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 15919 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15919> (Stand: 15.05.2024)