Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe
Wahl Ferdinand Werners zum hessischen Staatspräsidenten und Ermächtigungsgesetz, 13. März 1933
Der Hessische Landtag in Darmstadt wählt den Nationalsozialisten Prof. Dr. Ferdinand Werner (1876–1961) mit 45 von 61 Stimmen zum hessischen Staatspräsidenten.1 Werner übernimmt bei der Regierungsbildung zugleich das Kultusministerium. Minister für Finanzen, Inneres und Justiz wird Dr. Heinrich Müller (1896–1945; NSDAP).
Der Landtag nimmt zugleich mit einer Zweidrittel-Mehrheit ein Ermächtigungsgesetz an, wonach sich der Landtag bis zum 1. Oktober 1933 vertagt und alle Regierungsvollmachten auf die Landesregierung überträgt. Der Nationalsozialist Werner Best (1903–1989) wird von der Landesregierung zum „Staatskommissar für das Polizeiwesen in Hessen“ ernannt.
(OV)
- 15 Stimmen erhält der von der SPD vorgeschlagene Bernhard Adelung (1876–1943), eine Stimme war ungültig gemacht worden. ↑
- Belege
- Archiv der Gegenwart, 3, 1933, S. 739
- Schulthess' Europäischer Geschichtskalender, 1933, S. 58
- Weiterführende Informationen
- Empfohlene Zitierweise
- „Wahl Ferdinand Werners zum hessischen Staatspräsidenten und Ermächtigungsgesetz, 13. März 1933“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/716> (Stand: 13.3.2022)