Regesten der Landgrafen von Hessen
1492 März 17
Philipp von Dernbach verkauft sein Kirchhainer Burglehen
Regest-Nr. 6535
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 98, Bl. 64. Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 846 Nr. 2194. - Regest
- Landgraf Wilhelm III. stimmt zu, daß Philipp von Dernbach dem Marburger Ehepaar Daniel und Else zum Schwan 2 fl. seines Kirchhainer Burglehens auf dem Werfloh für 40 fl. verkauft, die Lehen des Landgrafen sind. Philipp muß das Lehen auch während der Versetzung weiter vermannen, während sich Daniel und Else seiner bedienen sollen, bis ihnen die 40 fl. zurückerstattet sind. Löst Philipp das Lehen binnen sechs Jahren nicht wieder ein, erhält der Landgraf das Recht der Einlösung.
Siegel des Ausstellers.
Am sambstage noch Invocavit a. d. 1492. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Dernbach, Philipp von · Schwan, Daniel zum · Schwan, Else zum, Frau des Daniel
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Lehen, Weitergabe von · Ehepaare · Burglehen · Verkäufe · Pfandschaften · Wiederkaufsrechte
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6535 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6535> (Stand: 06.05.2024)