Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1451 November 12

Die Brüder von Uslar verkaufen ihren Teil am alten Haus in Gleichen

Regest-Nr. 9249

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, von Uslar, Cell. 324.
Siegel: Beide Siegel ab.
Drucke: Wenck, Hessische Landesgeschichte 2, Abt. 2 S. 697 Note a.
Regesten: Uslar-Gleichen, Familiengeschichte, S. 474 Nr. 696.
Regest
Ernst und Hans von Usslar vom Nuwenhuse zu Glichen, gebrudere, verkaufen den Theil an dem alten Haus zu Gleichen, welchen sie von Ernst von Usslar selig, den man nanthe der wenynge Ernst ererbt haben, mit allen seinen Zubehörungen dem Landgrafen Ludwig I. von Hessen und seinen Erben. Die zu den betreffenden Theile von Altengleichen gehörenden Untersassen werden zum Gehorsam gegen den neuen Herrn angewiesen, den sie für ihren rechten Erbherren ansehen und ihm huldigen sollen. Die Höhe des als bereits gezahlt bezeichneten Kaufpreises wird nicht angegeben.
Nachweise

Aussteller

Uslar, Ernst [III.] von · Uslar, Hans [II.] von

Empfänger

Hessen, Landgrafen, Ludwig I.

Siegler

Uslar, Ernst [III.] von · Uslar, Hans [II.] von

Weitere Personen

Uslar, Ernst [II.] von

Weitere Orte

Neuen-Gleichen (Lkr. Göttingen/Niedersachsen), Burg · Alten-Gleichen (Lkr. Göttingen/Niedersachsen), Burg

Sachbegriffe

Brüder · Verkäufe · Verwandte · Burgen · Erbe · Hintersassen · Erbherren · Erbhuldigungen · Kaufpreise

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Familien-Geschichte Uslar-Gleichen

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 9249 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/9249> (Stand: 02.05.2024)