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Rechtsextremist Walter Kexel wird zu 14 Jahren Haft verurteilt, 16. März 1985

Der 23-jährige Rechtsextremist Walter Kexel wird wegen versuchten Mordes, Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Sprengstoffdelikten, gefährlicher Körperverletzung und Bankraubes vom Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts in Frankfurt am Main zu 14 Jahren Haft verurteilt. Die Mitangeklagten Helge Blasche, Hans Peter Fraas und Dieter Sporleder erhalten Haftstrafen von zehn, achteinhalb und sieben Jahren. Der zur Tatzeit noch nicht volljährige Ulrich Tillmann erhält eine Jugendstrafe von fünf Jahren.

Wegen der schwere und der politischen Motivation der begangenen Straftaten beantragte die Bundesanwaltschaft im Vorfeld die Höchststrafe für Walter Kexel, diese hätte 15 Jahre Haft betragen.1

Die fünf Angeklagten waren am 14. und 15. Dezember 1982 an Sprengstoffanschlägen auf Autos von amerikanischen Soldaten in Butzbach und Darmstadt beteiligt. Bei zwei Anschlägen wurden Armeeangehörige schwer verletzt. Die Bomben hat der Hauptangeklagte Kexel mit primitiven Mitteln hergestellt und unter den Fahrersitzen der Autos platziert. Ein dritter Anschlag in Frankfurt konnte vereitelt werden, weil der Angeklagte Fraas Bedenken bekommen und die Zündung nicht angeschlossen hatte. Als selbstständige rechtsterroristische Vereinigung gehen die Angeklagten aus der inzwischen verbotenen Neonazi-Gruppierung „Volkssozialistischen Bewegung Deutschlands“ (VSBD) hervor und unterhalten Kontakte zur ebenfalls terroristischen Nazigruppe „Wehrsportgruppe Hoffmann“. Um die Gruppe und die geplanten Anschläge zu finanzieren, verübten die Angeklagten fünf Banküberfälle, durch die sie mehr als 600.000 DM erbeuten konnten. Nach Ausführung der Sprengstoffanschläge flüchteten Kexel und Tillmann wegen der groß angelegten Fahndung nach den Tätern nach London, konnten dort aber im Sommer 1983 aufgespürt werden. Immer noch flüchtig ist der an den Anschlägen beteiligte Rechtsextremist Otfried Hepp.2

In der Nacht nach dem Urteilsspruch am 16. März erhängt sich Walter Kexel in seiner Zelle. In einem kurzen Abschiedsbrief heißt es sinngemäß, er sei „nicht bereit, für diese Justiz in diesem Land zu büßen.“3
(NT)


  1. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 9.3.1985, S. 37: Anklage beantragt Höchststrafe. Bundesanwalt fordert fünfzehn Jahre Haft für Kexel.
  2. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 16.3.1985, S. 38: Vierzehn Jahre Haft für Bombenleger. Hohe Freiheitsstrafen für Rechtsextremisten.
  3. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 18.3.1985, S. 29: Extremist Kexel erhängt sich in der Zelle. Freitod nach Verurteilung zu 14 Jahren Haft.
Belege
Weiterführende Informationen
Empfohlene Zitierweise
„Rechtsextremist Walter Kexel wird zu 14 Jahren Haft verurteilt, 16. März 1985“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/5596> (Stand: 27.11.2022)
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