Regesten der Landgrafen von Hessen
1549 Januar 31
Heinz Scher schwört dem Landgrafen Philipp Urfehde
Regest-Nr. 15219
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2401 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 606〉. Stückbeschreibung: Papier, vier Blatt folio (lt. Findbuch). Siegel: Die Siegel unter Papierdecke (lt. Findbuch). Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge. - Regest
- Der landgräfliche Hofmeister [Wilhelm von Schachten] und die landgräflichen Räte bekunden: Heinz Scher von Schweinsberg hatte in einem Streit den Feldheinz von Altenburg getötet und war deshalb zum Tode verurteilt worden. Man war aber mit den Hinterbliebenen des Getöteten übereingekommen, ihn gegen Zahlung von 110 fl. an die Familie des Toten und 10 fl. an die Stadt Kassel zu begnadigen. Er soll außerdem dem Landgrafen Philipp von Hessen, sobald dieser zurück sei, fußfällig seine Schuld bekennen und Urfehde leisten und versprechen, sich nicht zu rächen. Hierzu habe sich Heinz Scherer eidlich verpflichtet und Bürgen gestellt, die im Übertretungsfall ihn wieder ins Gefängnis zurückbringen oder 100 fl. zahlen sollen.
Siegel des Heinrich Katzenbrück und des Michael Nußpicker. -
Wortlaut der Datierung
1549 donnerstag den eindreissigsten Januar (lt. Findbuch).
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Kommentar
Die Lokalisierung des Ortes Altenburg ist unsicher, muß am Original geprüft werden.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Personen
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Weitere Orte
Schweinsberg (Gem. Stadtallendorf) · Altenburg (Gem. Alsfeld)
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Sachbegriffe
Mord · Todesstrafen · Urfehden · Marschälle · Räte · Gefangene, Freilassen von · Bürgen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 15219 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15219> (Stand: 08.05.2024)