Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1546 September 8

Mattis Veit schwört Urfehde

Regest-Nr. 15211

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2350 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 540⟩.
Stückbeschreibung: Papier, zwei Blatt folio (lt. Findbuch).
Siegel: Das Siegel unter Papierdecke (lt. Findbuch).
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge.
Regest
Mattis Veit, Keller in Kaufungen, der in das Gefängnis des Landgrafen gekommen war, weil er dem Landvogt an der Werra Sigmund von Boyneburg 193 fl. 24 albus und 3 Heller vorenthalten hat, schwört bei seiner Freilassung Urfehde. Er verspricht, sich nicht zu rächen, und verpflichtet sich, bis Martini [November 11] auf den Hof des Landvogts 1 Schock Fuder Kohlen zu liefern, wovon er die Hälfte selbst bezahlen muß und die andere Hälfte von der ausstehenden Geldsumme abgezogen wird. Wird er eidbrüchig, soll er als meineidig gelten. Mattis Veit stellt Bürgen, die ihn im Übertretungsfall binnen eines Monats wieder ins Gefängnis überstellen oder dem Landgrafen 100 fl. bezahlen werden.
Siegel des Rates Hans Seitz.

Wortlaut der Datierung

1546 Freitags nach Francisci (lt. Findbuch).

Nachweise

Aussteller

Veit, Mattis

Empfänger

Hessen, Landgrafen, Philipp der Großmütige

Siegler

Seitz, Hans

Weitere Personen

Boyneburg, Sigmund von

Weitere Orte

Oberkaufungen (Gem. Kaufungen), Keller

Sachbegriffe

Landvögte · Unterschlagungen · Rechnungen, falsche · Kohlen · Bürgen · Urfehden · Gefangene, Freilassen von · Keller

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 15211 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15211> (Stand: 27.04.2024)