Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1546 April 29

Urfehde des Heinrich Rudolf

Regest-Nr. 15560

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2398 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 1143⟩.
Stückbeschreibung: Papier, zwei Blatt folio (lt. Findbuch).
Siegel: Das Siegel unter Papierdecke (lt. Findbuch).
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge.
Regest
Heinrich Rudolf aus Oberelsungen, der trotz fürstlichen Verbots einem Hirsch die Haut abgezogen und diese verkauft hatte und deshalb im Gefängnis des Landgrafen war, schwört bei seiner Entlassung Urfehde. Er verspricht, sich nicht zu rächen, und will bei Urfehdebruch als meineidig und treulos gelten. Er stellt Bürgen, die ihn im Übertretungsfall zurück ins Gefängnis bringen und für jeden Bruch 50 fl. zahlen sollen.
Siegel des Rates Hans Seitz.

Wortlaut der Datierung

1546 dunrstag nach Ostern (lt. Findbuch).

Nachweise

Aussteller

Rudolf, Heinrich

Empfänger

Hessen, Landgrafen, Philipp der Großmütige

Siegler

Seitz, Hans

Weitere Orte

Oberelsungen (Gem. Zierenberg)

Sachbegriffe

Wilderer · Hirsche · Gefangene, Freilassen von · Urfehden · Räte · Bürgen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 15560 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15560> (Stand: 27.04.2024)