Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe
Bundesverfassungsgericht gibt Klage Hessens gegen Fernseh-Gründung statt, 28. Februar 1961
Das Bundesverfassungsgericht erkennt auf Antrag Hessens die Gründung einer „Deutschland-Fernseh-GmbH“ durch die Bundesregierung als verfassungswidrig an. Die Ministerpräsidenten der Bundesländer beschließen daraufhin in einem Staatsvertrag die Errichtung einer Länderanstalt mit Sitz in Mainz.
(OV)
- Belege
- Eckhart G. Franz (Hrsg.), Die Chronik Hessens, Dortmund 1991, S. 443
- Empfohlene Zitierweise
- „Bundesverfassungsgericht gibt Klage Hessens gegen Fernseh-Gründung statt, 28. Februar 1961“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/1129> (Stand: 26.11.2022)