Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe
Anfrage des BHE zu verpfändeten Botticelli-Gemälde, 15. April 1953
Der Abgeordnete Günther Draub (1902–1957) vom Block der Heimatlosen und Entrechteten fragt im Hessischen Landtag an, ob es eine Möglichkeit gibt, das Werk „Madonna mit Engeln und Lilien“ von Sandro Botticelli (1445–1510) in Hessen zu behalten. Das Werk gehört dem Grafen Raczynski und müsste nachdem Urteil des Bundesgerichts vom Land Hessen an den ursprünglichen Besitzer zurück gegeben werden. Allerdings ist es wegen Steuerrückständen und Lastenausgleichszahlungen verpfändet. Sollte die Pfändung aufgehoben werden, darf das Gemälde nicht ins Ausland gebracht werden, da es ein wertvolles nationales Kunstgut ist. Hiergegen kündigt der Graf Widerspruch an.
(MB)
- Belege
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 16.4.1953, S. 3
- Weiterführende Informationen
- Hessische Parlamentarismusgeschichte: Drucksachen des Hessischen Landtags. II. Wahlperiode 1950–1954, Abt. 3, Bd. 2, S. 1734 f. (eingesehen am 15.4.2022)
- Wikipedia: Sandro Botticelli (eingesehen am 15.4.2020)
- Empfohlene Zitierweise
- „Anfrage des BHE zu verpfändeten Botticelli-Gemälde, 15. April 1953“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/4195> (Stand: 15.4.2023)